Was die Regel bedeutet
In einer CII-Datei steht die Umsatzsteuer in Elementen, deren Name auf TradeTax endet, etwa ApplicableTradeTax in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) und in einer Position oder CategoryTradeTax bei einem Nachlass oder Zuschlag. Die Regel prüft, dass keines davon ein Element ServiceSupplyTradeCountry enthält, das das Land nennt, in dem eine Leistung erbracht wird. EN 16931 hat dafür kein Feld.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Rechnung wird nicht abgelehnt. Die Norm sieht dieses Land in den Umsatzsteuerangaben nicht vor, deshalb ignoriert die Software des Empfängers das Element in der Regel, und der Käufer erfährt nie, was Sie damit ausdrücken wollten. Eine Korrektur lohnt sich, wenn der Empfänger oder eine Plattform Warnungen anzeigt oder wenn die Angabe beim Käufer ankommen soll.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Exporteinstellungen für die E-Rechnung und wählen Sie eine Standardausgabe nach EN 16931, etwa XRechnung oder das Profil EN 16931 von Factur-X beziehungsweise ZUGFeRD, statt eines umfangreicheren Profils. Wenn Sie das XML selbst oder aus einer Vorlage erzeugen, löschen Sie das Element ServiceSupplyTradeCountry aus jedem TradeTax-Block. Muss der Käufer das Land kennen, nennen Sie es stattdessen in einer Rechnungsbemerkung (BT-22).
Der veröffentlichte Regeltext
ServiceSupplyTradeCountry should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |