Was die Regel bedeutet
Auf jeder Rechnungsposition (BG-25) darf der Kontierungshinweis des Käufers (BT-133) höchstens 100 Zeichen lang sein. Gemeint ist die Kostenstelle, das Projekt oder das Sachkonto, auf das der Käufer die Kosten buchen möchte. Leerzeichen am Anfang und am Ende sowie doppelte Leerzeichen werden vor dem Zählen ignoriert. Im UBL-XML ist das das Element AccountingCost, und die Prüfung gilt auch für die Positionen einer Rechnungskorrektur.
Warum sie wichtig ist
Diese Regel gehört zu den rumänischen Vorgaben für RO e-Factura und ist ein harter Fehler. Ist der Hinweis zu lang, schlägt die Prüfung fehl und die Datei wird abgewiesen, bis er korrigiert ist.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Position und suchen Sie ein Feld wie Kontierung, Kostenstelle oder Projektnummer. Tragen Sie dort genau die kurze Referenz ein, die Ihr Kunde Ihnen genannt hat, und verschieben Sie Beschreibungen oder Hinweise in die Positionsbeschreibung. Erstellen Sie die E-Rechnung danach neu.
Der veröffentlichte Regeltext
Numarul maxim permis de caractere pentru Referinta contabila a Cumparatorului din linia facturii (BT-133) este 100. #The allowed maximum number of characters for the Invoice line Buyer accounting reference (BT-133) is 100. Geschäftsbegriffe: BT-133
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |