Was die Regel bedeutet
Die zweite Adresszeile des Steuervertreters des Verkäufers (BT-65) darf höchstens 100 Zeichen lang sein. Der Steuervertreter ist die Partei, die für den Verkäufer die Umsatzsteuerangelegenheiten erledigt. Leerzeichen am Anfang und am Ende sowie doppelte Leerzeichen werden vor dem Zählen ignoriert. Im UBL-XML ist das das Element AdditionalStreetName in der Postanschrift des Steuervertreters.
Warum sie wichtig ist
Diese Regel gehört zu den rumänischen Vorgaben für RO e-Factura und ist ein harter Fehler. Die Datei wird abgewiesen. Die Rechnung wird erst angenommen, wenn Sie die Zeile korrigiert und die E-Rechnung erneut gesendet haben.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Angaben zum Steuervertreter des Verkäufers und sehen Sie sich die zweite Adresszeile an. Kürzen Sie Hinweise oder wiederholten Text auf das Nötige oder verteilen Sie die Anschrift auf die erste und die dritte Zeile. Haben Sie keinen Steuervertreter, sollte dieser Block gar nicht in der Rechnung stehen. Prüfen Sie dann, warum er eingefügt wurde.
Der veröffentlichte Regeltext
Numarul maxim permis de caractere pentru Adresa reprezentantului fiscal - Linia 2 (BT-65) este 100. #The allowed maximum number of characters for the Tax representative address line 2 (BT-65) is 100. Geschäftsbegriffe: BT-65
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |