Was die Regel bedeutet
Die zweite Adresszeile des Verkäufers (BT-36) darf höchstens 100 Zeichen lang sein. Vor dem Zählen entfernt die Prüfung Leerzeichen am Anfang und am Ende und fasst mehrere Leerzeichen oder Zeilenumbrüche hintereinander zu einem Leerzeichen zusammen. Im UBL-XML ist das das Element AdditionalStreetName in der Postanschrift des Verkäufers. Die Regel gilt für Rechnungen und für Rechnungskorrekturen.
Warum sie wichtig ist
Die Regel stammt aus den rumänischen Vorgaben für RO e-Factura (CIUS-RO) und ist ein harter Fehler. Die Prüfung schlägt fehl und die Datei wird abgewiesen. Die Rechnung wird erst angenommen, wenn Sie die Zeile korrigiert und die E-Rechnung erneut gesendet haben.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die eigenen Firmendaten und prüfen Sie die zweite Adresszeile. Lassen Sie nur stehen, was zur Anschrift gehört, etwa Gebäude, Etage oder Einheit, und streichen Sie Hinweise oder wiederholten Text. Ist die Anschrift tatsächlich so lang, verteilen Sie sie auf die erste und die dritte Adresszeile. Erstellen Sie die E-Rechnung danach neu.
Der veröffentlichte Regeltext
Numarul maxim permis de caractere pentru Adresa Vanzatorului - Linia 2 (BT-36) este 100. #The allowed maximum number of characters for the Seller address line 2 (BT-36) is 100. Geschäftsbegriffe: BT-36
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |