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Schwerwiegend

BR-RO-L0503: Ort des Steuervertreters: höchstens 50 Zeichen

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-RO-L0503 bedeutet, dass der Ort in der Adresse des Steuervertreters (BT-66) länger als 50 Zeichen ist. Tragen Sie nur den Namen des Ortes ein, mit höchstens 50 Zeichen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Hat der Verkäufer einen Steuervertreter für die Umsatzsteuer bestellt, darf der Ort in dessen Adresse (BT-66) höchstens 50 Zeichen lang sein. Gezählt werden die Zeichen des Ortsnamens, Leerzeichen am Anfang und am Ende nicht.

Warum sie wichtig ist

Der Ort gehört zur Adresse, die den Steuervertreter kennzeichnet. CIUS-RO begrenzt ihn auf 50 Zeichen, und ein Verstoß führt zur Ablehnung: RO e-Factura weist die Datei ab, bis Sie eine korrigierte senden.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Angaben zum Steuervertreter und prüfen Sie das Feld Ort. Dort gehört nur der Name der Stadt oder Gemeinde hin, Straße und Postleitzahl haben eigene Felder. Haben Sie keinen Steuervertreter, entfernen Sie diesen Abschnitt aus der Rechnung.

Der veröffentlichte Regeltext

Numarul maxim permis de caractere pentru Localitatea reprezentantului fiscal (BT-66) este 50. #The allowed maximum number of characters for the Tax representative city (BT-66) is 50.

Geschäftsbegriffe: BT-66

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 1.0.9
CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 1.0.9
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-RO-L0503 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026