Was die Regel bedeutet
Hat der Verkäufer einen Steuervertreter für die Umsatzsteuer bestellt, darf der Ort in dessen Adresse (BT-66) höchstens 50 Zeichen lang sein. Gezählt werden die Zeichen des Ortsnamens, Leerzeichen am Anfang und am Ende nicht.
Warum sie wichtig ist
Der Ort gehört zur Adresse, die den Steuervertreter kennzeichnet. CIUS-RO begrenzt ihn auf 50 Zeichen, und ein Verstoß führt zur Ablehnung: RO e-Factura weist die Datei ab, bis Sie eine korrigierte senden.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Angaben zum Steuervertreter und prüfen Sie das Feld Ort. Dort gehört nur der Name der Stadt oder Gemeinde hin, Straße und Postleitzahl haben eigene Felder. Haben Sie keinen Steuervertreter, entfernen Sie diesen Abschnitt aus der Rechnung.
Der veröffentlichte Regeltext
Numarul maxim permis de caractere pentru Localitatea reprezentantului fiscal (BT-66) este 50. #The allowed maximum number of characters for the Tax representative city (BT-66) is 50. Geschäftsbegriffe: BT-66
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |