Was die Regel bedeutet
Der Zahlbetrag (BT-115) muss gleich dem Bruttobetrag der Rechnung (BT-112) sein, abzüglich des bereits gezahlten Betrags (BT-113), zuzüglich des Rundungsbetrags (BT-114) und zuzüglich der Summe der Beträge, die im Auftrag eines Dritten eingezogen werden (BT-179). Anders als bei den übrigen Summenprüfungen ist hier keine Rundungsabweichung erlaubt, die Beträge müssen genau übereinstimmen. Nicht angegebene gezahlte, Rundungs- und Drittbeträge zählen als null.
Warum sie wichtig ist
Der Zahlbetrag ist das, was der Käufer überweisen soll. Folgt er nicht aus den Summen, wäre die Zahlung falsch, deshalb wird die Rechnung abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Gehen Sie vom Bruttobetrag aus, ziehen Sie eine bereits erhaltene Anzahlung oder Vorauszahlung ab und addieren Sie den Rundungsbetrag sowie Beträge, die Sie für Dritte einziehen. Tragen Sie das Ergebnis als Zahlbetrag ein. Häufige Ursache ist eine Anzahlung, die auf der Rechnung steht, aber nicht in der Datei, oder eine Rundung des Zahlbetrags, die nicht als Rundungsbetrag eingetragen wurde.
Der veröffentlichte Regeltext
Amount due for payment (BT-115) = Invoice total amount with VAT (BT-112) -Paid amount (BT-113) + Rounding amount (BT-114) + Sum of Charge amount collected on behalf of a third party (BT-179). Geschäftsbegriffe: BT-112, BT-113, BT-114, BT-115, BT-179
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |