Was die Regel bedeutet
In einer Zeile der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit der Kategorie L (Steuer der Kanarischen Inseln, IGIC) muss der Steuerbasisbetrag (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Positionen mit Kategorie L und dem Steuersatz dieser Zeile (BT-131) sein, abzüglich der L-Nachlässe auf Rechnungsebene (BT-92), zuzüglich der L-Zuschläge auf Rechnungsebene (BT-99) und zuzüglich etwaiger L-Zuschläge für Logistikleistungen. Eine Rundungsdifferenz von 0,01 je Betrag, der in die Summe eingeht, ist erlaubt. Es zählen nur normale Positionen (DETAIL) und Positionen ohne Untertyp. Der Fehler entsteht nur, wenn keine von zwei Rechenweisen aufgeht: die einfache Summe (BR-FXEXT-AF-08INI) oder die Summe, die auch die Befreiungsgründe abgleicht (BR-FXEXT-AF-08REV). Auf Dauer soll nur die zweite verlangt werden.
Warum sie wichtig ist
Die Umsatzsteueraufschlüsselung ist die Übersicht, die der Käufer bucht und das Finanzamt prüft. Passt der Steuerbasisbetrag nicht zu den Positionen, Nachlässen und Zuschlägen, lässt sich die darauf berechnete Steuer nicht verlässlich nachvollziehen, und die Datei besteht die Prüfung nicht.
So beheben Sie den Fehler
Addieren Sie die Nettobeträge aller Positionen mit der Kategorie L zum Steuersatz der Zeile, ziehen Sie die L-Nachlässe auf Rechnungsebene ab, addieren Sie die L-Zuschläge auf Rechnungsebene und tragen Sie das Ergebnis als Steuerbasisbetrag in die L-Zeile ein. Haben Sie mehrere L-Zeilen, weil Steuersätze oder Befreiungsgründe verschieden sind, bekommt jede Zeile nur ihre eigenen Beträge. Zwischensummenpositionen dürfen dabei nicht zusätzlich mitgezählt werden. Eine Abweichung kommt meist von einer Position mit falscher Kategorie oder falschem Steuersatz oder von einem Nachlass oder Zuschlag, der in der Aufschlüsselung fehlt.
Der veröffentlichte Regeltext
In a VAT breakdown (BG-23) where VAT category code (BT-118) is equal to “L” ("Canary Islands tax"), Absolute Value of (VAT category taxable amount (BT-116) - ∑ Invoice line net amounts (BT-131) + Σ Document level allowance amounts (BT-92) - Σ Document level charge amounts (BT-99) - Σ Logistics Service fee amounts (BT-x-272)) <= 0,01 * ((Number of line net amounts (BT-131) + Number of Document level allowance amounts (BT-92) + Number of Document level charge amounts (BT-99) + Number of Logistics Service fee amounts (BT-X-272)), where the VAT category code (BT-151, BT-95, BT-102, BT-X-273) is "Canary Islands tax" (L), but only for lines where the "Subtype of invoice item" (BT-X-8) has the value "DETAIL" or is not specified or the same rule but also taking into account the exemption reasons in Text (BT-120) and Code (BT-121) in BG-23 and the exemption reasons on each line (BT-X-96 / BT-X-97), on Document level Allowances (BT-173 / BT-174) and on Document Level Charges (BT-175 / BT-176) and on Service logistic charges (BT-X-591 / BT-X-592). One of the two rules must be followed, bearing in mind that ultimately only the second one will have to be followed. Geschäftsbegriffe: BG-23, BT-92, BT-95, BT-99, BT-102, BT-116, BT-118, BT-120, BT-121, BT-131, BT-151, BT-173, BT-174, BT-175, BT-176
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |