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Schwerwiegend

BR-FR-22_BT-34: Gutschrift: elektronische Adresse beginnt mit der SIREN

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-FR-22_BT-34 bedeutet, dass bei dieser Gutschrift im B2B-Geschäft die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) nicht mit dessen SIREN beginnt oder nicht das Schema 0225 verwendet. Stellen Sie das Schema auf 0225 und lassen Sie die Adresse mit der SIREN des Verkäufers beginnen.

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Was die Regel bedeutet

Wird eine B2B-Rechnung als Gutschrift ausgestellt, erstellt der Käufer sie also im Namen des Verkäufers (Dokumentart 389, 501, 500, 471, 473, 261 oder 502), muss die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) mit der SIREN des Verkäufers beginnen und das Schema 0225 verwenden. Verglichen wird mit der SIREN, die der Verkäufer mit dem Schema 0002 angibt. Rechnungen, die nicht B2B sind oder deren Dokumentart nicht in dieser Liste steht, prüft die Regel nicht. Die CII-Fassung der Regel prüft dasselbe, entnimmt die SIREN aber der rechtlichen Registrierungskennung des Verkäufers (BT-30) und das Schema aus BT-34-1.

Warum sie wichtig ist

Bei einer Gutschrift schreibt der Käufer das Dokument, nicht der Verkäufer. Die französischen Regeln binden deshalb die elektronische Adresse des Verkäufers an dessen SIREN, damit die E-Rechnungsplattform sicher sein kann, dass die Rechnung zum richtigen Unternehmen gehört. Passt die Adresse nicht, ist das ein schwerer Fehler und die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Suchen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die elektronische Adresse des Verkäufers, sie heißt dort etwa E-Rechnungsadresse, Endpoint-ID oder Routing-Adresse. Stellen Sie das Schema auf 0225 und lassen Sie den Wert mit der SIREN beginnen, derselben, die Sie mit dem Schema 0002 angeben. Hinter der SIREN dürfen weitere Zeichen folgen, erlaubt sind aber nur Buchstaben, Ziffern, Bindestrich, Unterstrich und Punkt. Sieht die Adresse schon richtig aus, prüfen Sie, ob die SIREN auf der Rechnung wirklich die des Verkäufers ist und keinen Tippfehler enthält.

Der veröffentlichte Regeltext

Si le traitement est BAR/B2B et que le type de document (cbc:InvoiceTypeCode) est en autofacture (389, 501, 500, 471, 473, 261, 502), alors le BT-34 (cbc:EndpointID du vendeur) doit commencer par le SIREN (cbc:ID[@schemeID='0002']) et le schemeID doit être égal à "0225". Valeurs actuelles : EndpointID=" … ", schemeID=" … ", SIREN=" … ".

Wenn France CTC (CII) die Regel anwenden, lautet sie:

Si le traitement est BAR/B2B et que le type de document (BT-3) est en autofacture (389, 501, 500, 471, 473, 261, 502), alors le BT-34 (EndpointID du vendeur) doit commencer par le SIREN (BT-30) et le BT-34-1 (schemeID) doit être égal à "0225". Valeurs actuelles : EndpointID=" … ", schemeID=" … ", SIREN=" … ".

Geschäftsbegriffe: BT-34

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
France CTC (UBL invoice) 1.4.0-04
France CTC (UBL credit note) 1.4.0-04
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-FR-22_BT-34 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026