Was die Regel bedeutet
Die Rechnung muss eine elektronische Adresse des Verkäufers enthalten (BT-34, in UBL das Element cbc:EndpointID des Verkäufers). Sie darf nicht leer sein und nicht nur aus Leerzeichen bestehen. Die Regel prüft nur, dass ein Wert vorhanden ist, nicht, ob die Adresse existiert. Die Fehlermeldung nennt den gefundenen Wert.
Warum sie wichtig ist
Die elektronische Adresse des Verkäufers sagt im Netzwerk, von wem die Rechnung kommt und wo der Verkäufer erreichbar ist. Ohne sie lehnt die Plattform die Rechnung ab.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie die Firmenstammdaten in Ihrer Rechnungssoftware, suchen Sie das Feld elektronische Adresse, E-Rechnungs-Adresse, Endpoint oder Routing-Adresse und füllen Sie es aus. Ihre E-Rechnungsplattform teilt Ihnen diese Adresse bei der Registrierung mit, fragen Sie dort nach, wenn Sie sie nicht finden. Die meiste Software fragt neben der Adresse auch nach deren Schema, tragen Sie daher auch dieses ein.
Der veröffentlichte Regeltext
Le BT-34 (cbc:EndpointID du vendeur) est obligatoire. Valeur actuelle : BT-34=" … ". Geschäftsbegriffe: BT-34
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |