Was die Regel bedeutet
Auf einer CVD-Rechnung muss jede Rechnungsposition, deren Klassifizierungskennung (BT-158) das Schema CVD hat, genau ein Artikelattribut mit dem Namen cva (BT-160) enthalten. Fehlt es, ist die Regel verletzt, bei zwei oder mehr ebenfalls. Die Regel gilt nur für CVD-Rechnungen.
Warum sie wichtig ist
Jede Fahrzeugposition muss ihre Emissionsstufe genau einmal angeben. Fehlt die Angabe oder stehen mehrere, womöglich widersprüchliche da, kann der Käufer die Position nicht melden. Die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Ergänzen Sie in jeder Position mit CVD-Fahrzeugkategorie das Attribut cva, falls es fehlt, oder löschen Sie die doppelten, falls es mehrere gibt. Setzen Sie dann den Wert auf clean, zero-emission oder other, das prüft BR-DE-CVD-05.
Der veröffentlichte Regeltext
Wenn der Scheme identifier von "Item classification identifier" (BT-158) mit dem Wert 'CVD' angegeben ist, muss in derselben Rechnungszeile genau ein "Item attribute name" (BT-160) mit dem Wert 'cva' vorhanden sein. Geschäftsbegriffe: BT-158, BT-160
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |