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BR-DE-TMP-32: Leistungsdatum oder Leistungszeitraum angeben

Kurz gesagt

BR-DE-TMP-32 bedeutet, dass die Rechnung nicht angibt, wann geliefert oder geleistet wurde. Es ist nur ein Hinweis, die Rechnung wird trotzdem angenommen, aber es lohnt sich, ein Leistungsdatum oder einen Leistungszeitraum zu ergänzen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Rechnung enthält keine der folgenden Angaben: ein tatsächliches Lieferdatum (BT-72), einen Rechnungszeitraum (BG-14) oder in jeder Rechnungsposition einen Zeitraum (BG-26). Eine der drei Angaben genügt der Regel.

Warum sie wichtig ist

Das deutsche Umsatzsteuerrecht erwartet auf einer Rechnung den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (§ 14 Abs. 4 UStG). XRechnung meldet die Lücke nur als Hinweis, es wird nichts abgelehnt. Die Buchhaltung oder die Umsatzsteuerprüfung des Käufers kann die Rechnung aber beanstanden.

So beheben Sie den Fehler

Tragen Sie das tatsächliche Lieferdatum ein, oder Beginn und Ende des Rechnungszeitraums, oder in jeder Position einen Zeitraum. Wurde am Rechnungsdatum geliefert, geben Sie dieses Datum als Lieferdatum an. In Ihrer Rechnungssoftware heißt das Feld meist Leistungsdatum, Lieferdatum oder Leistungszeitraum.

Der veröffentlichte Regeltext

Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten.

Geschäftsbegriffe: BG-14, BG-26, BT-72

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-DE-TMP-32 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026