Was die Regel bedeutet
Die Rechnung enthält keine der folgenden Angaben: ein tatsächliches Lieferdatum (BT-72), einen Rechnungszeitraum (BG-14) oder in jeder Rechnungsposition einen Zeitraum (BG-26). Eine der drei Angaben genügt der Regel.
Warum sie wichtig ist
Das deutsche Umsatzsteuerrecht erwartet auf einer Rechnung den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (§ 14 Abs. 4 UStG). XRechnung meldet die Lücke nur als Hinweis, es wird nichts abgelehnt. Die Buchhaltung oder die Umsatzsteuerprüfung des Käufers kann die Rechnung aber beanstanden.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie das tatsächliche Lieferdatum ein, oder Beginn und Ende des Rechnungszeitraums, oder in jeder Position einen Zeitraum. Wurde am Rechnungsdatum geliefert, geben Sie dieses Datum als Lieferdatum an. In Ihrer Rechnungssoftware heißt das Feld meist Leistungsdatum, Lieferdatum oder Leistungszeitraum.
Der veröffentlichte Regeltext
Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten. Geschäftsbegriffe: BG-14, BG-26, BT-72
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
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- BR-CO-20 Ein Positionszeitraum braucht Beginn oder Ende
- BR-FR-CO-03_BT-3 Typ 262 (Gesamtrabatt) braucht Vertragsnummer und Zeitraum
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